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Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

  • Somit muss eine Buchung einer öffentlichen Stadtführung oder Pauschale im September 2023 für Februar 2024 mit den neuen MWST-Sätzen abgerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie in der «MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024».

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Bei Leistungen, die im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers erbracht werden, ist der Aufwand der MWST-Erhöhung überschaubar.

In diesem Fall muss ab dem 1.1.2024 auf der verrechneten Kommission neu eine MWST von 8.1% auf die Kommission gerechnet werden.

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Note

Bitte beachten: Bei einzelnen wenigen Destinationen in der Schweiz wird die Kommission auf dem Netto-Betrag Nettobetrag berechnet (Buchungsbetrag abzüglich MWST). In diesem Fall müssen bei sämtlichen Leistungen ab dem 1.1.2024 die korrekten MWST-Sätze hinterlegt sein.

Bei Kunden die auf dem Brutto-Betrag abrechnen, ist der MWST-Satz auf den Preisen im Bereich der Vermittlung unwichtig.

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Bei eigenen Produkten im Namen und auf Rechnung der Destination ist der Aufwand höher und vor allem sollte dies in den nächsten Wochen entsprechend umgesetzt werden.

Sämtliche Buchungen für mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2024 muss müssen mit den neuen Steuersätzen berechnet werden.

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Ab dem 1.1.2024 müssen neue Fibu-Konti mit den angepassten MWST-Sätzen erfasst werden.

Vorgehen:

a) Fibu-Konti erstellen
Neue Fibu-Konti erstellen (nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Support auf). Nutzen Sie die Möglichkeit der Umstellung, um allenfalls in diesem Bereich “Aufzuräumen” (smile) .

b) Standard Konto auf der Leistung hinterlegen
Im TSMART TSmart Leistung auswählen und unter Verkaufssteuerung / Allgemein das Fibu-Konto ändern.

  • WICHTIG das neue Fibu-Konto muss vorher angelegt werden

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c) Preise ändern
In nächsten Schritt wechseln sie auf die Preise.

  • ab 1.1.2024

  • hier: 8.1 MWST

  • Preise bleiben gleich oder erhöhen

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Bsp. öffentliche Stadtführung vom 1.11.2023 vor der Erhöhung:

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Bsp. Buchung im September 2023 einer Pauschale mit Anreise im Februar 2024

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