Einleitung
Dès le 1er janvier 2024 les taux d'impôt TVA seront relevés comme suit:
| Jusqu'au | Nouveau dès le |
---|---|---|
Taux normal: | 7,7 % | 8,1 % |
Taux réduit: | 2,5 % | 2,6 % |
Taux spécial | 3,7 % | 3,8 % |
Ganz wichtig ist dabei der folgende Grundsatz:
Massgebend dafür, wie die einzelnen Leistungen in der Abrechnung zu deklarieren sind, ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung.
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen.
Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.
Somit muss eine Buchung einer öffentlichen Stadtführung oder Pauschale im September 2023 für Februar 2024 mit den neuen MWST-Sätzen abgerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie in der «MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024».
Anpassungen im TOMAS®
Die MWST-Erhöhung hat die folgenden Auswirkungen im TOMAS® auf die verschiedenen Geschäftsmodelle.
Vermittlung (Erlebnisse von Dritten und Beherbergung)
Bei Leistungen, die im Namen und auf Rechnung des Leistungsträgers erbracht werden, ist der Aufwand der MWST-Erhöhung überschaubar.
In diesem Fall muss ab dem 1.1.2024 auf der verrechneten Kommission neu eine MWST von 8.1% auf die Kommission gerechnet werden.
Diese Einstellungen werden direkt vom TOMAS®-Support vorgenommen.
Informationen zur Kommissionsabrechnung werden gegen Ende Jahr erfolgen.
Bitte beachten: Bei einzelnen wenigen Destinationen in der Schweiz wird die Kommission auf dem Nettobetrag berechnet (Buchungsbetrag abzüglich MWST). In diesem Fall müssen bei sämtlichen Leistungen ab dem 1.1.2024 die korrekten MWST-Sätze hinterlegt sein.
Bei Kunden die auf dem Brutto-Betrag abrechnen, ist der MWST-Satz auf den Preisen im Bereich der Vermittlung unwichtig.
Eigene Produkte (Pauschalen, Eigene Erlebnisse, Stadtführungen)
Bei eigenen Produkten im Namen und auf Rechnung der Destination ist der Aufwand höher und vor allem sollte dies in den nächsten Wochen entsprechend umgesetzt werden.
Sämtliche Buchungen mit einer Leistungserbringung ab dem 1.1.2024 müssen mit den neuen Steuersätzen berechnet werden.
Erlebnisse, öffentliche Stadtführungen ab Januar (8.1%)
Pauschalen im Januar (3.8% und 8.1%)
Private/Gruppen Stadtführungen ab Januar (8.1%)
Erlebnisse - öffentliche Stadtführungen
Ab dem 1.1.2024 müssen neue Fibu-Konti mit den angepassten MWST-Sätzen erfasst werden.
Vorgehen:
a) Fibu-Konti erstellen
Neue Fibu-Konti erstellen (nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Support auf). Nutzen Sie die Möglichkeit der Umstellung, um allenfalls in diesem Bereich “Aufzuräumen” .
b) Standard Konto auf der Leistung hinterlegen
Im TSmart Leistung auswählen und unter Verkaufssteuerung / Allgemein das Fibu-Konto ändern.
WICHTIG das neue Fibu-Konto muss vorher angelegt werden
c) Preise ändern
In nächsten Schritt wechseln sie auf die Preise.
ab 1.1.2024
hier: 8.1 MWST
Preise bleiben gleich oder erhöhen
Wichtig: Sämtliche Preisänderungen werden nun mit dem neuen Fibu-Konto abgespeichert.
Pauschalen
Bei den Pauschalen müssen die Preise auf neuen Fibu-Konti mit den angepassten MWST-Sätzen erfasst werden.
Werden automatische Preisableitungen verwendet, dann müssen diese entsprechend per 1.1.2024 ebenfalls angepasst werden. Dies erfolgt durch den Support.
Im Bereich der Pauschalen wurden Sie in den letzten Wochen persönlich kontaktiert und bei den meisten Destinationen bereits umgestellt. Bei Fragen oder Unsicherheiten melden Sie sich bitte beim Support.
Private/Gruppen Stadtführungen
Bei den Stadtführungen (Privat/Gruppen) müssen die Preise auf neuen Fibu-Konti mit den angepassten MWST-Sätzen erfasst werden.
Um die Anpassungen optimal zu planen bei diversen Städten sind für 2024 ja auch Preisänderungen etc. vorgesehen kontaktieren Sie bitte den Support, um die Anpassungen entsprechend zu koordinieren.
Eigene Produkte (Souvenirs, Artikel, Spesen, Bearbeitungsgebühren)
Bei diesen Produkten wird am 01.01.2024 die MWST direkt auf den aktuellen Fibu-Konti angepasst. Die Leistungserfüllung ist am Tag der Buchung. Somit werden Buchungen bis zum 31.12.2023 mit den alten MWST-Sätzen abgerechnet.
Die Umstellung erfolgt direkt durch die TouristDataShop AG.
Diverses
Nach der Umstellung kontrollieren Sie bitte folgende Punkte:
a) Wird die korrekte MWST-Nummer auf den Buchungsbestätigungen aufgeführt
b) Nehmen Sie eine Testbuchung vor und prüfen Sie den MWST-Ausweis
Bsp. öffentliche Stadtführung vom 1.11.2023 vor der Erhöhung:
Bsp. Buchung im September 2023 einer Pauschale mit Anreise im Februar 2024
15.09.2023 / GJ